Der Angelverein in Quickborn
 
 
 
  Die ASV - Sprechstunde
  Jeden letzten Freitag im Monat von 18:00 Uhr - 19:00 Uhr findet eine  
  Sprechstunde für alle Mitglieder des ASV Quickborn im                     
  DRK - Heim  Feldstr. 14  25451 Quickborn statt.
  Die Sprechstunde fällt im Monat Dezember aus.
  Der Vorstand
 
 
 
   Zelten/Nachtangeln
  Das Zelten zum Zweck des Nachtangelns wird für alle erwachsenen 
  Mitglieder an allen Gewässern geduldet - für Jugendliche jedoch nur       
  am Halenberg und nach dem Jugendschutzgesetz, mit schriftlicher 
  Einwilligung des Erziehungsberechtigten und vorheriger Anmeldung beim 
  Jugendwart oder einem anderen Vorstandsmitglied.Das vorgedruckte 
  Anmeldeformular für die Jugendlichen kann von der Internetseite 
  heruntergeladen werden. 
  Das unterschriebene Formular ist im 
  Voraus beim Vorstand abzugeben.
  Hier das Anmeldeformular für die Jugendlichen zum Herunterladen
  
 
 
 
  Einzugsermächtigung
  Liebe Mitglieder, sofern Ihr noch keine Einzugsermächtigung erteilt habt und 
  gerne eine erteilen wollt, so könnt ihr Euch unter der Rubrik „Vereinsbeitritt“    
  ein entsprechendes Formular downloaden. Seid ihr umgezogen? Dann teilt  
  uns doch bitte Eure neue Anschrift mit, damit wir Euch immer über das 
  Geschehen im Verein informieren können. Auch dafür haben wir jetzt ein 
  entsprechendes Formular. Dieses findet ihr, wie auch die Einzugsermächtigung 
  unter der Rubrik „Vereinsbeitritt“.
  Formular herunterladen.
  Wir wünschen allen Petri Heil Der Vorstand 
  
 
  Beitragszahlung
  An alle Mitglieder: Neuigkeiten zur Beitragszahlung! Bitte unter 
  "Mitgliedschaft" nachlesen! Mehr Infos...! 
  Der Vorstand
  
 
  Tauschkarteninformation
  Eine freudige Bekanntmachung, denn der Vorstand des SAV Elba
  hat die Tauschkarten für 2025 an den ASV-Quickborn übergeben.
  Dadurch haben die Mitglieder des ASV-Quickborn die Möglichkeit,
  die Pinnau und die Gewässer des SAV - Elba zum Teil zu befischen.
  Die Karten können ab sofort geordert werden. ( Schonzeiten beachten )
  Wir haben jetzt auch Tauschkarten vom SAV - Rellau und SAV-Itzehoe
  Die Ausgabestellen sind bei: 
  Heiko Borchers                     Tel: 04106/638833
                    
  Srbislav Zivkovic                  Tel: 0151/12762323
                            
  Es sind folgende Bedingungen zu beachten:
  Die Karte wird fü maximal 5 Tage ausgegeben
  Ein Pfandgeld von 20,-Euro ist zu entrichten.
  und wird bei Rückgabe der Karte wieder erstattet.
  Wir wünschen allen Mitgliedern ein erfolgreiches Angeljahr.
  "Petri Heil" Der Vorstand 
 
 
  Boote auf den Angelgewässern
  Die Benutzung von Booten jeglicher Art (Futterboote) auf den 
  Angelgewässern des Vereins ist untersagt. Ausgenommen ist 
  hiervon der Einsatz mit Booten zum Arbeitsdienst.
 
 
 
  Sperrung aller Gewässer an Arbeitsdienst- Tagen
  An Tagen mit festgesetztem Arbeitsdienst treffen sich die Mitglieder  
  immer am Halenberg. Von dort aus werden die Einsätze koordiniert.                   
  Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den             
  jeweiligen Tag von 0:00 Uhr bis zum Arbeitsende alle Vereinsgewässer  
  für das Angeln gesperrt sind.
 
 
 
  Erlaubnis für 3 Handangeln 
  Ab sofort dürfen die Gewässer des ASV Quickborn mit            
  3 Handangeln befischt werden.                                              
  Die Angelart ist dabei beliebig.                                               
  Für das Spinnfischen gelten weiterhin die Regelungen                                
  in der Gewässerordnung. Nur mit einer Angel.
 
 
 
  Fangbegrenzung Stör
  Jedes aktive Mitglied darf pro Jahr einen gefangenen Stör mit einem 
  Mindestmaß von  85 cm. entnehmen.
 
 
 
  Anfüttern
  Am Halenberg ist das Anfüttern in der Schutzzone - vom dort verlaufenden 
  Weg aus - nicht gestattet.
 
 
 
  Kunstköder- Naturköderangeln
  Vom 01.Februar bis einschließlich 31.Mai  eines jeden Jahres ist das 
  Fischen mit Kunstködern jeglicher Art - dazu zählen auch              
  Gummifische + Streamer - nicht gestattet! Sowie toter Köderfisch mit oder 
  ohne System. Ab 01. Juni darf an allen                                                 
  Gewässern mit Blinkern, Spinnern, Gummi-Fisch  und anderen Kunstködern, 
  sowie Naturköder geangelt werden.
 
 
 
   Bekanntmachung des Vorstandes 
  1. Das Angeln für Jugendliche bis 24.00 Uhr.
  Das Angeln für Jugendliche (Halenberg) im Hinblick auf die 
  Aufenthaltsdauer am Gewässer richtet sich nach den Vorgaben des 
  Jugendschutzgesetzes wie folgt:
  Jugendliche unter 14 Jahre - Aufenthalt bis 20:00 Uhr.
  Jugendliche von 14 - 16 Jahre - Aufenthalt bis 22:00 Uhr.
  Jugendliche von 16 -18 Jahre - Aufenthalt bis 24:00 Uhr.
  2. Vorschriften für das Nachtangeln bis 24.00 Uhr für Jugendliche.
  Die Jugendlichen Angler, die das Angeln nicht um 24.00 Uhr beenden 
  möchten und bis in den Morgen Ihr "Hobby Angeln" ausüben, müssen 
  folgendes beachten. Das Angelgelände darf nach 24.00 Uhr nicht     
  verlassen werden, ansonsten erlischt die Nachtangel-Erlaubnis.
  Anmeldung erfolgt nach wie vorbei den Jugendwarten oder einen anderen
  Vorstandsmitglied. Das vorgeschriebene Anmeldeformular ist bei den
  Jugendwarten erhältlich oder kann von unserer  Internet - Seite
  heruntergeladen werden. Das von einem Erziehungsberechtigten
  unterschriebene Formular ist im Voraus beim Vorstand abzugeben! 
 
 
 
  Mitteilung des Vorstandes
  Bittebeachten: Mitglieder- Anträge, die auf der Jahreshauptversammlung   
  zur Abstimmung gebracht werden sollen, müssen vor dem Versand der 
  Einladungen ( Mitte Dezember ) dem Vorstand zur Kenntnis gegeben werden! 
  Es können zwar wie bisher auch noch zusätzliche Anträge kurzfristig 
  eingereicht werden, diese werden aber nicht zwangsläufig zur Abstimmung 
  gebracht, sondern erst einmal auf der Versammlung diskutiert!
  Der Vorstand
 
 
  
 
 
 
 
 
  Sie wollen den ,,Angelschein machen “ ?  Weiter lesen hier
  
 
 
 
  Bekanntmachung:
  Matthias Kockott gibt bekannt, wer mind.10 Std. Arbeitsdienst/pro
  Jahr geleistet haben, werden die Mitglieder zur Sonderveranstaltung
  eingeladen.
  Stand: 26.02.18 
  Euer Gewässerwart Matthias
 
 
 
  Bekanntmachung des Vorstandes:
  Aus gegebenen Anlass möchten wir Euch darüber informieren,
  dass es ab sofort verboten ist, an den Gewässern des ASV Quickborn
  offene Feuer zu machen. Bei zuwiederhandlung muss mit Konsequenzen
  gerechnet werden. Das Grillen mit Holzkohlegrill oder Einweggrill wird 
  weiterhin geduldet.
  Euer Vorstand
  Stand: 01.05.2018
 
 
 
 
  Zur Information !!!
 
 
  Liebe Mitglieder des ASV - Quickborn.
  Da es in der letzten Angelsaison zu Ungereimtheiten in einigen Fangkarten kam,
  möchten wir Euch  nochmals  informieren.
  1. Es wird vor Angelbeginn eingetragen an welchem See Ihr angelt.
      
  2. Es wird nur der Fisch eingetragen, den Ihr auch mitnehmt.
      Um Missverständnisse zu vermeiden bitten wir diese einfachen Regeln 
      auch einzuhalten.
      Gruß der Vorstand   
 
 
  Stand: 04.05.2018
 
 
 
 
 
  Liebe Mitglieder,
  aus gegebenen Anlass möchten wir 
  Euch nochmals darauf hinweisen,
  dass das Parken auf der Stellfläche 
  vor dem Container am Halenberg 
  See verboten ist. Dieser Platz darf 
  nur für das be-und entladen genutzt 
  werden.
  Euer Vorstand
  Stand: 26.07.2018
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  Wichtige - Meldung
   
 
 
                      Wichtige Meldung…..
 
 
  Liebe Mitglieder des ASV - Quickborn,
  durch einige Vorkommnisse am Halenberg See möchten wir Euch
  nochmals darauf hinweisen, dass an allen unseren Gewässern Feuer
  jeglicher Art verboten sind. Ausnahmen sind Grillen und Gaskocher.
  Bei nicht Beachtung dieser Regel droht eine Strafe oder der 
  Ausschluss aus dem Verein.
  Euer Vorstand
 
 
 
  WICHTIGE MELDUNG!
  Aus gegebenem Anlass bitten wir um Eure Mithilfe. 
  Es kommt in letzter zeit gehäuft vor, dass ehemalige Mitglieder die Ihren Schlüssel nicht 
  abgegeben haben an unseren Gewässern Angeln. Bitte informiert den Vorstand (am besten 
  telefonisch), sobald Ihr da etwas mitbekommen solltet. Am Telefon lassen sich dann auch schnell 
  weitere Schritte besprechen. Angeln ohne Erlaubnis (ohne Vereinsmitgliedschaft oder 
  Erlaubnisscheinen) ist verboten und wird zur Anzeige gebracht. 
  Vielen Dank.
  EUER VORSTAND
  Stand: 23.08.2022
 
 
  Bekanntmachung……
 
 
  An alle Mitglieder des ASV- Quickborn.
  Wir der Vorstand haben für das kommende Jahr beschlossen zum 
  Wohle der Fische die Abhakmatte einzuführen. Wir würden uns 
  freuen, wenn Ihr jetzt schon damit anfangenwürdet. 
  Wir geben schon mal die Info raus, damit Ihr alle genug Zeit habt 
  Euch eine zu besorgen. Wie gesagt alles zum Wohle der Fische.
  Gruß Euer Vorstand
  Stand: 29.05.2023
 
 
  Stephanie Lemmermann
 
 
  Tel: 0155/61051039